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1.1 Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes Auftrages, Vertrages oder Ähnlichem. Wir arbeiten ausschließlich Aufgrund dieser AGB.
1.2 SĂ€mtliche Organe und Vertreter unseres Unternehmens sind nur berechtigt, unser Unternehmen, sich nach Inhalt dieser AGB zu verpflichten. DarĂŒberhinausgehende Nebenabreden, Abweichungen oder sonstige Zusagen, gleichgĂŒltig welcher Art, bedĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der schriftlichen BestĂ€tigung der im Firmenbuch unseres Unternehmens eingetragenen, vertretungsbefugten Personen in firmenmĂ€Ăiger Form.
1.3 AGB unserer GeschĂ€ftspartner, welche unseren AGB, und wenn auch nur teilweise, widersprechen, sind unwirksam, insofern nicht einvernehmlich in oben genannter firmenmĂ€Ăiger Form, eine AbĂ€nderung erfolgt.
2.1 Unsere Anbote / Aktionen sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, etwas anderes wird schriftlich vereinbart.
2.2 Die unseren Leistungen und Waren betreffende Darstellungen, auf welche Art auch immer, sind nur annĂ€hernd maĂgebend, sofern sie nicht ausdrĂŒcklich sowie schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 ProgrammĂ€nderungen (Software wie auch Hardware oder daraus resultierende AktivitĂ€ten) bleiben auch nach Absendung der AuftragsbestĂ€tigung ausdrĂŒcklich vorbehalten, solange dadurch weder Preis, noch FunktionalitĂ€t sowie Lieferzeit wesentlich verĂ€ndert werden und diese dem Kunden zumutbar sind.
2.4 Bei Anboten, KostenvoranschlĂ€gen sowie sĂ€mtliche von uns produzierten Darstellungen, welcher Art auch immer, behalten wir uns das Eigentumsrecht und Urheberrecht vor. Es dĂŒrfen diese ohne unsere schriftliche Zustimmung weder Dritten zugĂ€nglich gemacht werden noch verĂ€ndert oder vervielfĂ€ltigt werden oder sonst irgendwie, unser Unternehmen, auf welche Art und Weise auch immer, schĂ€digend, verwendet werden.
2.5 Falls ein Anbot, ein Kostenvoranschlag oder Ăhnliches nicht zur Auftragserteilung fĂŒhrt, behĂ€lt sich unser Unternehmen das RĂŒckforderungsrecht sĂ€mtlicher Unterlagen, welche von uns an Sie weitergegeben wird, vor.
2.6 Alle baulichen Nebenarbeiten oder Dienstleistungen, welcher Art auch immer, fĂŒr Einbau der der angebotenen Anlage, sind im Anbot nicht enthalten (z.B. Tischlerarbeiten, Elektrikerarbeiten, Stemmarbeiten oder Ăhnliches) und mĂŒssen daher vom Kunden gestellt und organisiert werden, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
2.7 Anbote sind grundsĂ€tzlich 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gĂŒltig, insofern nichts anderes vereinbart und schriftlich festgehalten wird.
3.1 AuftrĂ€ge werden fĂŒr unseren Kunden und uns erst durch unsere schriftliche BestĂ€tigung verbindlich. EinwĂ€nde gegen die AuftragsbestĂ€tigung mĂŒssen sofort, spĂ€testens aber 10 Tage ab Datum des schriftlichen Auftrages bei uns eingehen.
3.2 Der Lieferumfang sowie Produktpreise richten sich ausschlieĂlich nach unserer schriftlichen AuftragsbestĂ€tigung. Alle in der AuftragsbestĂ€tigung nicht enthaltenen frĂŒheren Absprachen sind ungĂŒltig. AbĂ€nderung des Auftragsinhaltes sind, ebenso wie auch die gegenstĂ€ndliche AGB, sowie aller sonstigen Vereinbarungen, fĂŒr uns nur dann verbindlich, wenn diese von der GeschĂ€ftsleitung schriftlich anerkannt werden. Das betrifft auch alle Zusagen sowie Absprachen von ReprĂ€sentanten von Gelo Systems.
3.3 Bei NichterfĂŒllung des zustande gekommenen Auftrages seitens des Kunden, sind wir berechtigt den daraus fĂŒr uns tatsĂ€chlich entstandenen Schaden geltend zu machen - dieser belĂ€uft sich im Schnitt auf ca. 40% des Gesamtauftragsvolumen - diese Summe unterliegt nicht dem MĂ€Ăigungsrecht.
4.1 SĂ€mtliche Preise sind in Euro angegeben.
4.2 Die Preise gelten nur fĂŒr den jeweiligen Einzelauftrag und sind, wenn nicht ausdrĂŒcklich schriftlich vereinbart wird, Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, ohne Verpackung Fracht oder Zustellung sowie ohne etwaiger Ă€hnlicher Kosten.
4.3 Falls wĂ€hrend der AusfĂŒhrung (in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Auslieferung) eine massive Erhöhung (mehr als 2%) der Materialkosten, Personalkosten, Zöllen, Einfuhrsteuer oder dergleichen kommt, welche nicht von unserem Willen abhĂ€ngt, sind wir berechtigt, eine Preisberichtigung durchzufĂŒhren, aus welcher der Kunde kein RĂŒcktrittsrecht ableiten kann.
4.4 Amtliche GebĂŒhren fĂŒr die PrĂŒfung der Anlage werden im Umfang mit den tatsĂ€chlichen Kosten mit dem Aufschlag fĂŒr Waren, Umsatzsteuer und dergleichen sowie StempelgebĂŒhren, gesondert in Rechnung gestellt.
4.5 Stundenlohnarbeiten fĂŒr anfallende Arbeiten im Stundenlohn werden, wenn nicht schriftlich anders festgehalten, mit Euro 60.-- excl. Mwst. / pro Stunde in Rechnung gestellt zuzĂŒglich ZuschlĂ€ge, Reisekosten, Landzulagen, Zehrgelder, Montage-, Erschwernis-, Schmutz-, Gefahrenzulagen und dergleichen, welche sich nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen richtet.
5.1 Die angegebenen Lieferzeiten gelten als annÀhernd bemessene Lieferzeit, welche wir versuchen, ziemlich genau einzuhalten.
5.2 Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Hindernisse von Seiten unseres Unternehmens bzw. unserer Lieferanten entbinden uns von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins ohne jeglichen Schadenersatzanspruch oder RĂŒcktrittsanspruch des Kunden.
6.1 Unsere Forderungen werden wie folgt eingefordert, insofern nichts anderes vereinbart wird: 50% des gesamten Auftragsvolumen zuzĂŒglich 20% Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung auf unser Firmenkonto, es gelten nur Bewegungen auf unserem Konto. 50% des gesamten Auftragsvolumen, zuzĂŒglich 20% Mehrwertsteuer, bei Lieferung bzw. nach Erhalt der Ware innerhalb von 5 Tagen, ohne Skonto, einzuzahlen auf unser Firmenkonto.
6.2 Vorauszahlungen, unserer Kunden an uns, werden nicht verzinst. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen, auch bei anders lautender Widmung, auf Àltere ausstehende Forderungen des Kunden bei uns, zu verrechnen.
6.3 Eingehende Zahlungen werden zuerst auf offene Kosten, Nebenforderungen, Zinsen oder Ăhnlichem, sprich Ă€ltere offene Forderungen und erst dann auf das Kapital angerechnet.
6.4 Im Falle des Verzuges können von uns, vom aushaftenden Betrag, Verzugszinsen, in der Höhe von 5% ĂŒber den jeweiligen ZinsfuĂ fĂŒr Bankdarlehen, berechnet werden.
6.5 Wir sind des weiterem berechtigt, ohne vorherige Absprache mit unserem Kunden, bei Zahlungsverzug, die AuĂenstĂ€nde ĂŒber ein InkassobĂŒro unserer Wahl eintreiben zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
6.6 Wir sind des weiterem berechtigt, die Auslieferung, der Ware bzw. die ErfĂŒllung des Auftrages/Anbotes, von der sofortigen Bezahlung, des gesamten Kaufpreises, abhĂ€ngig zu machen.
6.7 Zahlungen an uns haben nur dann eine schuldbefreiende Wirkung, wenn sie entweder als BankĂŒberweisung, auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto, oder in Bar, an ein handelsrechtlich vertretungsbefugtes Organ unseres Unternehmen erfolgen. Sonstige Personen sind nicht inkassoberechtigt, wenn sie nicht eine Spezialvollmacht vorweisen können.
6.8 Schecks, Wechsel oder Ăhnliches gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Sie werden daher nur unter ausdrĂŒcklichem Vorbehalt des tatsĂ€chlichen Zahlungseinganges angenommen. FĂŒr die rechtzeitige Einlösung, Protest, Benachrichtigung und ZurĂŒckleitung eines Wechsel oder Ăhnlichem, bei Nichteinlösung, ĂŒbernehmen wir keine Haftung. Die, bei Annahme eines Wechsel oder Ăhnlichem, entstehenden Sonderkosten welcher Art auch immer, mĂŒssen vom Kunden getragen werden.
6.9 In allenfalls vereinbarten RĂŒcknahmepreisen fĂŒr AltgerĂ€te, ist in jedem Fall die Umsatzsteuer enthalten, es sei denn etwas anderes wurde ausschlieĂlich schriftlich vereinbart. Sie wird bei der Abrechnung gesondert ausgewiesen.
6.10 Bei Teilzahlung gilt gleichzeitig Terminverlust als vereinbart. Das heiĂt, dass bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollstĂ€ndiger Bezahlung, auch nur einer einzigen Teilzahlung, die gesamte noch offene Restforderung sofort zur GĂ€nze fĂ€llig wird.
6.11 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen stehen dem Kunden nicht zu, ebenso wenig die AusĂŒbung eines ZurĂŒckbehaltungsrechtes.
7.1 Bis zur vollstÀndigen Begleichung unserer gesamten Forderung steht uns der 100%ige Eigentumsvorbehalt an sÀmtlichen abnehmbaren Materialien sowie GegenstÀnden zu.
7.2 FĂŒr den Fall, dass die noch nicht vollstĂ€ndig bezahlten Waren, welcher art auch immer, von Dritten gepfĂ€ndet, behördlich exekutiert oder Ăhnliches wird, verpflichtet sich der KĂ€ufer, uns unverzĂŒglich zu verstĂ€ndigen, damit wir unser Eigentumsrecht dem Dritten gegenĂŒber geltend machen können.
7.3 Findet eine Verbindung der von uns gelieferten Ware mit einem GrundstĂŒck, GebĂ€ude, Anlage oder dergleichen statt, so findet das mit der Absicht der Wiedertrennung, sobald wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen werden. Der Kunde ist verpflichtet, dies, gegenĂŒber dem jeweiligen EigentĂŒmer, MiteigentĂŒmer oder Ăhnlichem unverzĂŒglich mitzuteilen, sofern er nicht alleiniger EigentĂŒmer des oben genannten Objektes ist.
8.1 Unser Unternehmen leistet innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung oder Einbau unserer Ware/Anlage GewĂ€hr. Bei Waren zweiter Wahl sowie gebrauchten GerĂ€ten oder Ăhnlichem wird eine GewĂ€hrleistung ausdrĂŒcklich ausgeschlossen.
8.2 Unser Unternehmen ist bemĂŒht, Liefer- und Fertigstellungstermine genau einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme nach Liefertermin. Im Falle des Lieferverzuges durch unser Unternehmen, ist der Kunde berechtigt, uns mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist zu setzen, welche zumindest 10 Wochen ab Aufgabedatum des Schreibens zu betragen hat.
8.3 MĂ€ngelrĂŒgen sind nur gĂŒltig, wenn sie reproduzierbare MĂ€ngel betreffen und wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter MĂ€ngelrĂŒge werden die MĂ€ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und MĂ€ngelbehebung erforderlichen MaĂnahmen ermöglicht.
8.4 Korrekturen und ErgĂ€nzungen, die sich bis zur Ăbergabe der vereinbarten Leistungen aufgrund organisatorischer und programmtechnischer MĂ€ngel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgefĂŒhrt.
8.5 Kosten fĂŒr Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler und Störungsbeseitigung die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Ănderungen und ErgĂ€nzungen, werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgefĂŒhrt. Dies gilt auch fĂŒr die Behebung von MĂ€ngeln, wenn ProgrammĂ€nderungen, ErgĂ€nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von Dritten vorgenommen worden sind.
8.6 Ferner ĂŒbernimmt der Auftragnehmer keine GewĂ€hr fĂŒr Fehler, Störungen oder SchĂ€den, die auf unsachgemĂ€Ăe Bedienung, geĂ€nderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und DatentrĂ€ger, soweit solche vorgeschrieben sind, anomale Betriebsbedingungen, insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen, sowie auf TransportschĂ€den zurĂŒckzufĂŒhren sind.
8.7 FĂŒr Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachtrĂ€glich verĂ€ndert werden, entfĂ€llt jegliche GewĂ€hrleistung durch den Auftragnehmer.
8.8 Soweit Gegenstand des Auftrages die Ănderung oder ErgĂ€nzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die GewĂ€hrleistung auf die Ănderung oder ErgĂ€nzung. Die GewĂ€hrleistung fĂŒr das ursprĂŒngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
9.1 Der Auftragnehmer haftet fĂŒr SchĂ€den sofern ihm Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung fĂŒr leichte FahrlĂ€ssigkeit ist ausgeschlossen.
9.2 Der Ersatz von FolgeschĂ€den und VermögensschĂ€den, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und von SchĂ€den aus AnsprĂŒchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulĂ€ssig, ausgeschlossen.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen LoyalitĂ€t. Sie werden jede Abwerbung und BeschĂ€ftigung, auch ĂŒber Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der AuftrĂ€ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners wĂ€hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoĂende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemÀà §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der ĂŒbrige Inhalt dieses Vertrages nicht berĂŒhrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlieĂlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgefĂŒhrt wird. FĂŒr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlieĂlich die örtliche ZustĂ€ndigkeit des sachlich zustĂ€ndigen Gerichtes fĂŒr den GeschĂ€ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. FĂŒr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
GELO Systems
Softwarenetwicklung und Vertrieb
Bruchmann Alois e.U.
A-8504 Preding 29
Firmenbuch-Nr..: FN 288167a
UID/ATU: 62285066
Gerichtsstand: Bezirksgericht Deutschlandsberg
Bankverbindung: Steiermärkische Sparkasse
BLZ: 20815 Kto-Nr: 20201239017